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Im Falle eines Haftpflichtschadens haben Sie das Sagen wie es weiter geht und diese sogenannte Dispositionsbefugnis sollten Sie sich nicht aus den Händen nehmen lassen!

Verschenken Sie nicht leichtfertig Ihre Ansprüche. Sie haben ein Anrecht auf mehr Leistungen als nur die reine Schadenssumme.
Ihnen stehen ebenso eine Wertminderung, ein Nutzungsausfall (unter Umständen mehrere hundert Euro) und eine Entschädigung Ihrer Auslagen und Unkosten zu.
In jedem unserer Gutachten sind die Summen für eine Wertminderung und der Nutzungsausfall enthalten.

Oder hätten Sie im Fall eines Totalschadens z.B. an Ihren vollen Kraftstofftank oder Abmeldegebühren gedacht?
 

Sie können nicht wissen, wie sich der Schädiger und dessen Versicherung verhalten werden.
Wir sind geübt im Schriftverkehr mit Versicherungen, Schadensabteilungen und Sachbearbeitern, die zu ihrem eigenen Vorteil wirtschaften müssen.

Fragen Sie niemals die gegnerische Versicherung um Rat!!
Die Versicherungen sind nichts anderes als gewinnorientierte Wirtschaftsunternehmen mit dem Zwang, Gewinne zu erwirtschaften, um die Aktionäre zu befriedigen.
Das ist keine gute Ausgangslage für Sie als Geschädigten. In uns haben Sie einen fairen Partner, der nur Ihnen gegenüber verpflichtet ist!

Wir kümmern uns um die gesamte Schadensabwicklung und empfehlen an dieser Stelle die Inanspruchnahme eines Verkehrsrechtsexperten, mit dem wir gerne zusammenarbeiten.
Dieser ist für Sie im Falle eines Haftpflichtschadens kostenlos. Diese Kosten werden von der gegnerischen Versicherung genauso übernommen wie die Sachverständigenkosten!

Vermeiden Sie den Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer!
Über diese Telefonnummer ist es möglich, eine Anfrage zum Kennzeichen des Verursachers zu stellen. Vorsicht! Von den Mitarbeitern des Zentralrufs werden auch Informationen gesammelt, die absolut nichts mit der Schadensabwicklung zu tun haben. Nach Ihrer bereitwilligen Auskunft über datenschutzrechtlich bedenkliche Fragen werden Sie schließlich gefragt, ob Sie direkt zur Versicherung verbunden werden möchten.
Das wäre eine sehr schlechte Entscheidung.
Wir kümmern uns professionell und diskret um die Daten, die wirklich nötig sind, um Ihre Ansprüche geltend zu machen!
 

Geben Sie Ihre Ansprüche nicht aus der Hand.
Auch nicht an Werkstätten und Abschleppunternehmen. Ihre Werkstatt ist bestimmt ein sehr guter Partner, wenn es um die Reparatur Ihres Fahrzeuges geht und versteht auf diesem Gebiet ihr Handwerk. Dies wird aber ohne ein qualifiziertes Gutachten nicht zu Ihren Gunsten funktionieren. Die Werkstatt wird in der Regel maximal einen Kostenvoranschlag bei der gegnerischen Versicherung einreichen und die Reparaturkosten erstattet bekommen. Aber woher bekommen Sie als Geschädigter Ihre weiteren Ansprüche wie Wertminderung, Nutzungsausfall usw….?
Eine unbedachte Unterschrift unter einem Werkstattauftrag oder einer Abtretung an die Werkstatt kann Sie viele hundert Euro kosten und das im guten Glauben alles richtig gemacht zu haben, weil Sie sich vermeintlich um nichts kümmern müssen. Es steht Ihnen frei, den entstandenen Schaden mit allen Nebenkosten auch fiktiv nach Gutachten abzurechnen.


Wir legen den richtigen Reparaturweg fest, ohne Ihre weiteren Ansprüche zu vernachlässigen!
 


Unterschreiben Sie nichts ohne den Inhalt zu kennen!

Notfalls fragen Sie vorher einen Verkehrsrechtsexperten.

Sie sind unschlüssig einen Sachverständigen zu beauftragen? Wissen nicht wer die Kosten übernimmt? Wissen nicht welches Sachverständigenbüro das richtige ist?
Worauf Sie in jedem Fall achten sollten ist, dass der Sachverständige Ihrer Wahl ein freies und unabhängiges Sachverständigenbüro betreibt. Somit ist gewährleistet, dass frei von jeden Verpflichtungen ein qualifiziertes Gutachten in Ihrem Sinne erstellt wird.


Wir sind frei und unabhängig von jeder Versicherung und nur Ihnen als unser Auftraggeber gegenüber verpflichtet!
Unsere Kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen, es kostet Sie also keinen Cent uns zu beauftragen. Gerne kann das bei einem Telefonat zur ersten Information geklärt werden!


Sie haben Bedenken eine Kanzlei für Verkehrsrecht einzuschalten? Wer braucht schon einen Rechtsexperten? Der Unfallgegner hat die Schuld zugegeben, die Polizei war vor Ort und hat den Schaden aufgenommen? Also läuft eigentlich Alles nach Plan?
Ihr Verhandlungsgegner ist aber nicht der Verursacher, sondern die gegnerische Versicherung. Diese Versicherungen sind sehr kreativ was die Verzögerung oder Kürzung Ihrer Ansprüche betrifft.
Sie bekommen Schriftverkehr zugesandt, dessen Inhalt für Sie unverständlich ist. Mit Paragraphen und Urteilen, die für Sie als Laie nicht nachvollziehbar sind. Sie werden evtl. zu Aussagen oder Kommentaren bewegt, die für Sie teuer werden können! Ein Polizist ist kein Richter und auch nicht allwissend, falls der Unfall überhaupt polizeilich aufgenommen wurde. Wie sich Ihr Unfallgegner nach dem ersten Schock verhält ist für Sie nicht absehbar. Hier haken die Versicherungen ein und plötzlich ändern sich Meinungen und Ansichten.


Ein Spezialist für Verkehrsrecht ist frei wählbar und anfallende Kosten werden komplett von der gegnerischen Versicherung übernommen.

  • Die Abwicklung von Unfallschäden und Schadensersatzansprüchen ist eine sehr komplexe Angelegenheit!
  • Beauftragen Sie einen freien und unabhängigen Sachverständigen!
  • Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung Ihre Rechte nehmen!
  • Lehnen Sie jedes von der gegnerischen Versicherung angebotene Schadensmanagement ab!
  • Sie als Geschädigter haben die alleinige Dispositionsbefugnis!
  • Eine von der gegnerischen Versicherung schnelle und unkomplizierte angebotene Abwicklung des Schadens ist zu größter Sicherheit zu Ihrem Nachteil!
  • Sie haben ein Recht darauf, dass Ihr entstandener Schaden so beglichen wird, als wäre er nicht geschehen!
  • Nur mit einem qualifizierten und unabhängigen Gutachten kann der tatsächliche Schaden beziffert und dokumentiert werden!
  • Ein Kostenvoranschlag hat keine Beweiskraft und enthält bei Weitem nicht den Ihnen entstandenen tatsächlichen Schaden!
  • Bei einem Verkauf Ihres Fahrzeuges können Sie jederzeit den Schaden mit dem Gutachten belegen!
  • Ein Sachbearbeiter der Versicherung ist Ihnen auf seinem Fachgebiet immer überlegen. Er wurde dafür eingestellt und geschult, Ihre Ansprüche zu kürzen und für seinen Arbeitgeber Geld zu verdienen!
  • Unterschreiben Sie nichts, von dem Sie nicht wissen was es ist!
  • Verlassen Sie sich nicht auf Ihre Werkstatt, bei Erteilung des Auftrages für die Unfallinstandsetzung!
  • Bestehen Sie auch in der Werkstatt auf die Begutachtung durch einen freien Sachverständigen!
  • Fragen Sie niemals die Versicherung um Rat!
  • Vieles von dem, was für den Laien nach einfacher Schadensabwicklung aussieht, ist
  • versicherungsgesteuert. Dazu zählen angeblich freie Werkstattketten, der Zentralruf der Autoversicherer oder die Zentraldatei HIS!
  • Überlegen Sie, ob Sie im Falle einer Reparatur wirklich einen Mietwagen benötigen. Den Nutzungsausfall geltend zu machen kann von größerem Vorteil für Sie sein!

Bei einer Reparaturdurchführung in einer Fachwerkstatt, die sog. konkrete Abrechnung, haben Sie als Geschädigter die freie Wahl der Werkstatt.
Lassen Sie sich nicht durch die Versicherungen in Ihrer Entscheidung beirren und an eine von den Versicherungen ausgewählte Partnerwerkstatt verweisen! Hier wird der Schaden nicht in Ihrem Interesse bearbeitet. Es sei denn die Werkstatt und ihr Schadensmanagement sind Ihnen vertraut!

Auch bei einer sogenannten fiktiven Abrechnung, nach Gutachten, steht Ihnen die Nettoschadenssumme, Ihre Auslagen und Gebühren, eine Wertminderung (oftmals), und nach nachgewiesener Instandsetzung der Nutzungsausfall zu.

 

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