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Begriffserklärung

Fiktive Abrechnung / konkrete Abrechnung

Ihnen als Geschädigter steht es frei, ob Sie den Ihnen entstandenen Schaden auf Basis des Kfz-Gutachtens (sog. fiktive Abrechnung) oder nach Vorlage der Werkstattrechnung ( konkrete Abrechnung ) abrechnen möchten.
Auch bei einer fiktiven Abrechnung der Schadensumme steht Ihnen bei nachgewiesener Reparatur durch eine Reparaturbestätigung beispielweise ein Nutzungsausfall und ggfls. eine Wertminderung zu.
Die Versicherung wird bei einer fiktiven Abrechnung die Schadenssumme netto (ohne Mwst.) auszahlen.
Bei einer konkreten Abrechnung des Schadens wird in der Regel die mit der Reparatur beauftragte Werkstatt oder der von Ihnen beauftragte Verkehrsrechtsexperte die Ansprüche bei der generischen Versicherung geltend machen.
Egal für welche Art der Abrechnung Sie sich entscheiden, Ihre Auslagen und Unkosten sowie auch eine vom Kfz-Gutachter ermittelte Wertminderung für Ihr Fahrzeug und der Nutzungsausfall stehen Ihnen in beiden Fällen zu.
Sie müssen von der generischen Versicherung so entschädigt werden, als wäre der Unfall nie passiert.


Nutzungsausfall oder Mietwagen

Für die Zeit der Reparaturdauer, in der Ihnen Ihr Alltagsfahrzeug zur Nutzung nicht zur Verfügung steht, müssen Sie entschädigt werden. Entweder mit einem Mietwagen oder finanziell.
Es gibt spezielle Tabellen, aus denen der Sachverständige bei der Erstellung des Kfz-Gutachtens die Ihrer Fahrzeug entsprechende Mietwagenklasse und den Nutzungsausfall in Euro ermitteln kann.
Doch Vorsicht bei der Inanspruchnahme eines Mietwagens. Hier gibt es Bedingungen für die Nutzungsdauer. Wenn Ihr Fahrzeug beispielsweise trotz Unfallschadens verkehrssicher ist, die Schuldfrage noch nicht geklärt sein sollte, zunächst noch Ersatzteile für die Reparatur beschafft werden müssen oder die Reparaturwerkstatt keine Kapazitäten zur Verfügung hat, besteht die Gefahr, dass Sie einen Teil der Mietwagenkosten selbst tragen.
Die Höhe des Nutzungsausfalles und die voraussichtliche Reparaturdauer sind in unseren Gutachten aufgeführt. Bei einer Abrechnung des Schadens auf Gutachtenbasis steht Ihnen, nach Vorlage einer Reparaturbestätigung, der Nutzungsausfall zu. Das kann ein Betrag von mehreren hundert Euro sein. Wird ein Mietwagen in Anspruch genommen, entfällt der Nutzungsausfall.


Dispositionsbefugnis

Nehmen Sie die Steuerung der Schadensabwicklung selbst in die Hand. Es steht Ihnen als Geschädigter vollkommen frei, wie es mit der Abwicklung des Unfallschadens weitergeht. Sie können und sollten in jedem Fall einen freien und unabhängigen Sachverständigen für die Erstellung eines Kfz-Gutachtens beauftragen. Im Falle der Reparaturdurchführung können Sie die Werkstatt frei wählen. Sie können den Schaden fiktiv (nach Gutachten) abrechnen und Ihr Fahrzeug selbst, nur teilweise oder gar nicht reparieren. Sie können auch einen Verkehrsrechtsexperten beauftragen, der in Ihrem Interesse bei der gegnerischen Versicherung Ihre Ansprüche geltend macht.
Alle unfallbedingten Kosten müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Lehnen Sie jedes von der gegnerischen Versicherung angebotenes Schadensmanagement ab!!


Restwert

Für Ihr unfallbeschädigtes Fahrzeug wird der regionale Restwert ermittelt. Ein von der gegnerischen Versicherung ermittelter überregionaler Restwert muss nur akzeptiert werden, wenn das Fahrzeug nach Gebotsabgabe noch in Ihrem Besitz ist. Im Fall eines Totalschadens hat der Kfz-Kfz-Gutachter mindestens drei regionale Restwertgebote einzuholen.


Minderwert

Dieser Wert ist der zu erwartende Minderwert bei einer Veräußerung des Fahrzeuges. Ein Fahrzeug mit einem offenbarungspflichtigen Schaden wird auf dem freien Automarkt immer einen niedrigeren Verkaufspreis erzielen als ein vergleichbares Fahrzeug ohne den Makel eines Unfallwagens. Dieser zu erwartende Minderwert wird in unseren Gutachten benannt.


Wiederbeschaffungswert

Das ist der zu ermittelnde Wert Ihres Fahrzeuges vor dem Schadenseintritt. Hier arbeiten wir nicht nach statischen Listen. Der Wiederbeschaffungswert wird zusammen mit der Schadenskalkulation tagesaktuell am Fahrzeugmarkt ermittelt. Von den Versicherungen wird in diesem Punkt einfach nach dem Schwacke-System bewertet. Diese Bewertung enthält allerdings keine Sonderumbauten, Zusatzausstattungen, Berücksichtigung der KM-Leistung und auch nicht den allgemeinen Zustand des Fahrzeuges.


Kostenvoranschlag oder Kfz-Gutachten

Von den Versicherungen wird den Geschädigten vermittelt, dass ein Kostenvoranschlag ausreichend ist, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Gehen Sie davon aus, dass diese Auskunft nicht zu Ihrem Vorteil ist.
Ein Kostenvoranschlag wird meist von einer Werkstatt erstellt und hat keinerlei Beweiskraft, falls es zu Streitigkeiten über den Schadensumfang kommt. Es sind weder Informationen zum Nutzungsausfall, noch zu der Reparaturdauer, der Wertminderung, dem Reparaturweg oder dem Schadenshergang enthalten. Die Kosten für einen Kostenvoranschlag werden auch nicht automatisch von der gegnerischen Versicherung übernommen.
In einem qualifizierten Gutachten dagegen sind Ihre Ansprüche wie die Schadenssumme, die merkantile Wertminderung, der Schadenshergang, der Nutzungsausfall und der Reparaturweg dokumentiert. Der Schadensumfang wird mit Lichtbildern detailliert dargestellt und beschrieben. Sollte das Fahrzeug nicht verkehrssicher sein, wird zu einer eventuellen Notreparatur Stellung genommen.
Der Kfz-Gutachter kommt zu Ihnen und sämtliche Kosten, die zur Erstellung des Kfz-Gutachtens anfallen, werden komplett von der gegnerischen Versicherung übernommen!
Sie müssen nicht in Vorlage treten und haben keinen zeitlichen Aufwand.
Wir erstellen im Falle eines Bagatellschadens ( Schadenhöhe etwa bis 750,00€ ) mindestens ein Kurzgutachten. Auch diese Kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Ein Kurzgutachten hat den Bestand als Beweismittel. Bei Unstimmigkeiten mit der Versicherung oder einer Schadenserweiterung kann das Kurzgutachten zum qualifizierten Gutachten geändert werden, da der Schaden bereits von uns begutachtet und die Beweise gesichert wurden.


Freier und unabhängiger Sachverständiger / Kfz-Gutachter

Beachten Sie bei der Auswahl des Kfz-Gutachters, dass dieser frei und unabhängig von Prüforganisationen und Versicherungen arbeitet. So ist sichergestellt, ein Gutachten frei von Absprachen und Verbindlichkeiten zu erhalten. Wir sind ein freies und unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro und nur Ihnen als Auftraggeber gegenüber verpflichtet.
Ein von der Versicherung ausgewählter Kfz-Gutachter hat Sie bereits kontaktiert und einen Termin vereinbart? Diesen Termin können Sie auch kurzfristig absagen. Sie habe die freie Wahl, einen von Ihnen ausgesuchten neutralen und unabhängigen Kfz-Gutachter zu bestellen.


Verkehrsrechtexperte

Ihnen steht zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die freie Wahl eines Rechtsanwaltes zu. Achten Sie darauf, dass die von Ihnen ausgewählte Kanzlei auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.
Die Abrechnung und Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche ist eine komplexe Angelegenheit, die Sie Profis überlassen sollten!
Unser tägliches Geschäft ist es, mit diesen Tücken umzugehen und von Ihnen fernzuhalten.
Wir legen großen Wert auf eine diskrete und erfolgsorientierte Zusammenarbeit mit der von Ihnen benannten Rechtsanwaltskanzlei.


Totalschaden

Im Falle eines Totalschadens ist eine Abrechnung des Schadens ohne Kfz-Gutachten nicht möglich.
Ein von der gegnerischen Versicherung beauftragter Kfz-Gutachter wird sich bei der Berechnung Ihrer Ansprüche nur dem Versicherungsunternehmen gegenüber verpflichtet fühlen. Bei den Berechnungen zum Wiederbeschaffungswert, dem Restwert Ihres Fahrzeuges und den möglichen Kosten und Gebühren wird dieser nicht in Ihrem Interesse arbeiten. Verschenken Sie keine Ansprüche, indem Sie ein solches Gutachten akzeptieren. Wir als unabhängiges Sachverständigenbüro sind nur Ihnen als Auftragsgeber gegenüber verpflichtet und ermitteln selbstverständlich in Ihrem Sinn den regionalen Restwert und einen fairen Wiederbeschaffungswert.


Reparaturbestätigung

Um die Schadensabwicklung und Reparaturdurchführung komplett zu dokumentieren, sollten Sie unbedingt eine Bestätigung der durchgeführten Reparatur beauftragen. Diese Dokumentation ist nötig, um den Nutzungsausfall geltend zu machen, der leicht mehrere hundert Euro betragen kann. In dem von den Versicherungen geführten HIS-System (Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer) wird außerdem ohne diesen Nachweis der Schaden als nicht repariert weitergeführt. Es sind dann auch keine unangenehmen Nachfragen von Seiten der Versicherer zu befürchten, falls es zu einer erneuten Beschädigung des Fahrzeuges kommt.
Lehnen Sie den Ratschlag der Versicherung ab, die Reparaturdurchführung mit einer aktuellen Tageszeitung zu belegen.
Die abschließende Dokumentation der durchgeführten Reparatur durch den Sachverständigen gehört zu den unfallbedingten Kosten und wird von der gegnerischen Versicherung übernommen.


Reparaturweg

Der Reparaturweg ist im Gutachten beschrieben und bildlich dokumentiert. Auch die Kosten der Reparatur sind detailliert dargestellt. Dazu muss das beschädigte Fahrzeug unbedingt vor Ort vom Sachverständigen besichtigt werden. Nur so kann der tatsächliche Schadensumfang festgestellt werden. Die unfallbedingten Beschädigungen können verborgen und auf den ersten Blick nicht sichtbar sein. Senden Sie keine Fotos an Online-Sachverständigenbüros oder Versicherungen. Es ist ohne eine Fahrzeugbesichtigung vor Ort nicht möglich, ein qualifiziertes Gutachten im Sinne des Geschädigten zu erstellen.


Kfz-Gutachter Netzwerk Deutschland GND

Wir gehören mit unserem Sachverständigenbüro dem Kfz-Gutachternetzwerk Deutschland an. So können wir als neutrale Kollegen, ohne in Konkurrenz zu treten, unser Fachwissen austauschen, Tipps und Tricks weitergeben und Aufträge deutschlandweit vermitteln. Es ist sichergestellt, dass jedes im GND tätige Sachverständigenbüro nach den gleichen Standards für Sie tätig wird. Eine schnellstmögliche Besichtigung Ihres Fahrzeuges und unmittelbare Schadensbearbeitung ist somit deutschlandweit sichergestellt.

 

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